Im Gegensatz zur stationären Behandlung, muss der Patient nicht über Nacht im Krankenhaus verbleiben. Ist im Tarif eine ambulante Behandlung versichert, gilt die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
mehr...Wird ein Patient für mindestens einen Tag und eine Nacht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim untergebracht, spricht man im Gesundheitswesen von stationärer Behandlung. Unter §4 AVB, MBKK94 wird
mehr...Erzielen ambulante Behandlungen oder häusliche Krankenpflege nicht den gewünschten Genesungserfolg, können Ärzte den Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung anordnen.
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