Im Versicherungsbereich versteht man unter Eigenbewegung eine willentliche Kraftanstrengung. Eigenbewegungen, die ohne ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis stattfinden, werden
mehr...Um der Definition von Unfall im Versicherungsinne zu entsprechen, müssen Kräfte, die außerhalb des eigenen Körpers liegen, auf den den eigenen Körper Einfluß nehmen. Ob es sich dabei um mechanische, chemische,
mehr...Besonders wichtig ist der Begriff "Plötzlichkeit" bei der Unfallversicherung. Schäden, die allmählich entstehen (insbesondere Bandscheiben), sind ausgeschlossen. Mit "Plötzlichkeit" ist auch gemeint,
mehr...Als Kopfverletzung wird die Folge von Krafteinwirkungen auf den Kopf von außen definiert, etwa durch Sturz, Aufprall, Stoß oder Schlag. Schwere Kopfverletzungen können dauerhafte neurologische Ausfälle
mehr...Unfall wird wie folgt definiert: "Der Versicherte hat durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten". Eine Unfallversicherung versichert
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