Nils Allimann
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Altersvorsorge

Noch eine Altersvorsorge...

Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die sogenannte Rürup-Rente.
Allerdings erhalten Vorsorgesparer hier keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird die Rürup-Rente nur über Steuervorteile.
Das ist vor allem für ledige, kinderlose Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente im Rahmen der Basisversorgung.

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nach obenWas ist zu beachten?

Die Besonderheit der RÜRUP-Rente: Es gibt kein Kapitalwahlrecht - bei dieser Rentenform ist nur die Rentenauszahlung möglich.

Wer eine Rürup-Rente abschliesst, zahlt über Jahre ein und erhält frühestens ab dem 60. Lebensjahr eine monatliche Auszahlung.
Sie ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft und birgt auch einige Nachteile:

  • die Ansprüche auf diese Rentenleistung sind nicht vererbbar und nicht an Dritte übertragbar, d.h. stirbt der Sparer vor Beginn des Rentenalters, ist das angesparte Geld weg ...
    Familienangehörige erhalten nichts von dem eingezahlten Geld.
  • die Rürup-Rente kann nicht umgewandelt werden in eine Kapitalauszahlung, d.h. wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung, ist das eingezahlte Geld erstmal weg, selbst in Notsituationen steht das eingezahlte Geld nicht zur Verfügung
  • "Beitragsferien" sind nur eingeschränkt möglich
  • viele Regelungen sind schwierig zu definieren, z.B. bei evtl. Scheidung
  • zusätzliche, den Vertrag ergänzende Vereinbarungen, wie teilweise Vererbbarkeit in der Ansparzeit und in der Rentenbezugszeit oder eine Witwenrente, sind noch unklar
  • die Garantieleistung für die eingezahlten Beiträge ist von Produkt zu Produkt verschieden; ist keine Garantie vereinbart, können auch Verluste eintreten
    Mit Garantiezusage liegt die Verzinsung seit 1. Januar 2007 bei 2,25 Prozent.

 

nach obenWelche Vorteile bietet die Rürup-Rente?

Zum einen steuerliche Vorteile, die vor allem für Selbstständige interessant sind, weil für diese keine Rentenversicherungspflicht besteht.
Für Selbstständige ist es die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für die Rente zu sparen.

Zum anderen gilt die Rürup-Rente als Insolvenz und ALG II sicher. Diese "Unpfändbarkeit" betrifft allerdings nur den staatlich geförderten Anteil.

 

nach obenWieviel Förderung gibt es?

Die Beiträge z.B. zur Kapitallebensversicherung sind nicht mehr steuerlich absetzbar.
Bei der Rürup-Rente ist es so, dass die gezahlten Beiträge bis zu einer gewissen Grenze von der Steuer absetzbar sind. So können eine Menge Steuern gespart werden.

Der anerkannte Prozentsatz steigt jedes Jahr bis zum Jahr 2025 um
zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent an.

Dabei gelten Höchstbeträge:

  • bei Alleinstehenden bis 20.000 Euro
  • bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis max. 40.000 Euro
Steuerjahr200520062007200820092010 .....2025
ansetzbarer Prozentsatz von ... 60 % 62 % 64 % 66 % 68 % 70 % ..... 100 %

 

nach obenEin Wort zur Besteuerung

Der Anleger muss die ausgezahlten Rentenbeiträge versteuern.

Im Jahr 2005 wurden zunächst 50 Prozent der Auszahlungen besteuert.

Dieser Prozentsatz erhöht sich in den darauffolgenden Jahren bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent. Anschließend um jeweils ein Prozent bis zum Jahr 2040.

Ab dem Jahr 2040 werden die monatlichen Rentenzahlungen komplett besteuert.

TiPP: Die Rürup-Rente lohnt sich eigentlich nur für diejenigen, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben.
Allein Selbstständige und Freiberufler, die von anderen staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten ausgeschlossen sind, können davon profitieren.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur privaten Rentenversicherung.
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