Abrechnungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Es wird unterschieden zwischen Festgebühren und Rahmengebühren.
Die Rechtsanwaltskosten werden bei Festgebühren nach dem "Gegenstandswert" berechnet.
- Beispielsweise beträgt die Gebühr bei einem Streitwert bis 300 Euro: 25 Euro;
bei 10.000 Euro: 486 Euro und bei 500.000 Euro: knapp 3.000 Euro ...
Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände selbst.
- Einfluss darauf nimmt vor allem Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens sowie Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten.
Rechtsanwaltgebühren entstehen für:
- Rechtsberatung - die Erstberatungsgebühr darf dabei max. 190 Euro betragen
- außergerichtliche Tätigkeit
- gerichtliche Tätigkeit in 1.und 2. Instanz
- Straf- und Bußgeldangelegenheiten
Ihren Rechtsanwalt können Sie selbst wählen. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Rechtsschutzversicherer oder z.B. einem Anwaltssuchdienst im Internet. Geben Sie Ort (Bundesland) und das Rechtsgebiet für Ihren Rechtsfall an.
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