| | |
|
-
Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monates zu zahlen.
-
Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigungspflicht anerkennt.
-
Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.
|
| | |
VMS Hauptstraße 26 99439 Berlstedt
mehr...
|
|
- Impressum |
- Datenschutz |
- Lexikon |
- Suche
Powered by IReS, Copyright © 2024 Inveda.net