Nils Allimann
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Wohngebäude

Bei einem komplett zerstörten Gebäude wird Ersatz geleistet. Grundlage hierfür ist der ortsübliche Neubauwert am Schadenstag.

Allerdings zahlt die Versicherung diesen Neuwert nur, wenn das Gebäude innerhalb von 3 Jahren wieder aufgebaut wird.

Geschieht dies nicht, so zahlt die Versicherung nur den Zeitwert des Gebäudes aus.

Für ein beschädigtes Gebäude werden die notwendigen Reparaturkosten ersetzt. Für sonstige zerstörte oder abhandengekommene, versicherte Sachen wird der Wiederbeschaffungspreis durch den Versicherer geleistet.

Als Beispiel hier ein Schadensfall: Ein Sturm mit Windstärke 10 deckt das Dach eines Einfamilienhauses ab; Regenwasser durchnässt den Wohnraum...
  • Notabdeckung und neue Unterspannbahn ca. 4.000 Euro
  • Dachdeckerarbeiten ca. 12.000 Euro
  • Entsorgung von Bauschutt ca. 2.500 Euro
  • Austrocknung des Mauerwerks ca. 4.000 Euro
  • Maler- und sonstige Reparaturarbeiten im Dachgeschoss ca. 3.500 Euro
  • Hotelkosten für die Zeit der Dachreparatur sowie Trocknung und Wiederherstellung der Wohnräume ca. 1.000 Euro
Ersetzt werden insgesamt 27.000 Euro durch die Versicherungsgesellschaft.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Gebäudeversicherung.
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