Die Höhe der Gerichtskosten wird nach dem deutschen Gerichtskostengesetz (GKV) erhoben. Sie setzten sich zusammen aus gerichtlichen Gebühren und gerichtlichen Auslagen, meist in Abhängigkeit vom Streitwert.
Die Höhe der Gerichtskosten ist abhängig von der Gerichtsart des jeweiligen Verfahrens:
Verfahren | Gericht |
Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Dazu gehören Verfahren nach der Zivilprozessordnung, Insolvenzordnung, Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Strafverfahren und Bußgeldverfahren |
Amts-, Landes-, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof |
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Verwaltungs-, Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht |
Finanzgerichtsbarkeit |
Finanzgerichte und Bundesfinanzhof |
Arbeitsgerichtsbarkeit |
Arbeits-, Landesarbeits- und Bundesarbeitsgericht |
Sozialgerichtsbarkeit |
Landes- und Bundessozialgericht |
Dazu gehören noch die Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder und die Strafkammern bei Strafverfahren.
Gerichtliche Gebühren sind alle weiteren Kosten, die dem Gericht durch die Verhandlung entstehen, z.B.:
- Dokumentenpauschale
- Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gutachter
- Brief- und Telekommunikationskosten usw.
So kann das eingeforderte Recht ganz schön teuer werden, z.B. wenn es nach einem Verkehrsunfall
vor Gericht um Schadenersatzansprüche in Höhe von ca. 5000 Euro geht. Die Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten belaufen sich in dem Fall auf ca. 5150 Euro. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer und eventuelle Gebühren für Zeugen und Gutachter.
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