Sichern Sie Ihre Interessen als Mieter oder Vermieter von Wohnungen und Grundstücken mit der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Kündigungen von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Schäden in der Wohnung bzw. am Haus führen oft zu Streitigkeiten, die vor Gericht enden.
Von der Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz werden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.
Die Wohnungs- und Gründstücks-Rechtsschutz kann einzeln abgeschlossen werden.
Wenn Sie noch andere Rechtsbereiche absichern wollen, empfiehlt sich das Kombi-Paket als Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz oder nur die Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Versichert werden können folgende Objekte:
- privat genutzte Einfamilienhäuser und Wohnungen
- gewerblich genutzte Objekte
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- Garagen und Kfz-Abstellplätze
- unbebaute Grundstücke
Beachten Sie: Versicherungsschutz besteht jeweils nur in der Eigenschaft, die Sie in der Versicherungspolice angeben, z.B. als Mieter oder Eigentümer Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Hauses.
Angebot zur Rechtsschutzversicherung anfordern.
Angebot anfordern Sie sind Mieter einer Wohnung oder eines Hauses
-
Häufig kündigen Vermieter Wohnungen wegen sogenanntem "Eigenbedarf".
Stellen Sie nach der Räumung fest, dass Ihre Wohnung, sicher mit höherer Miete, an fremde Personen weitervermietet wird, verlangen Sie von Ihrem damaligen Vermieter Schadensersatz. Denn durch Umzug, Ummeldung und neue Möbel sind Ihnen hohe Kosten entstanden.
- Auch Mieterhöhungen, vor allem in kurzen Abständen oder Erhöhung der Nebenkosten, können Sie entgegenwirken. Damit Sie nicht wegen der Kosten auf Ihr Recht verzichten müssen, sollten Sie rechtzeitig die richtige Rechtsschutzversicherung abschließen.
Sie sind Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses
-
Besonders Nachbarschaftsstreitigkeiten können Nerven, Zeit und Geld kosten.
Ihre Nachbarn veranstalten fast jedes Wochenende eine Grillparty. Dazu sind viele Gäste eingeladen. Bis tief in die Nacht ist es sehr laut...
Gespräche mit den Nachbarn und Abmahnungen blieben erfolglos - der Rechtsanwalt wurde eingeschaltet.
- Aber auch "kleine Bauwerke", die zuviel Schatten auf das Nachbargrundstück werfen oder zu große Bäume an der Grundstücksgrenze
können zum Rechtsanwalt führen.
Sie sind Vermieter von Wohnobjekten
-
Auch Vermieter von Wohnräumen haben es nicht leicht. Was passiert z.B. wenn nach einer Wohnungsübergabe bei Auszug der Mieter, die Schäden in der Wohnung nicht behoben werden? Die Kosten sind auf den ersten Blick nicht kalkulierbar und oft reicht die einbehaltene Kaution nicht aus.
- Auch das Einklagen von Mietrückständen, Kündigung von Mietverträgen u.v.m. lassen sich kaum ohne Rechtsanwalt bewerkstelligen.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur WUG-Rechtsschutzversicherung.
zum Kontaktformular
- Impressum |
- Datenschutz |
- Lexikon |
- Suche
Powered by IReS, Copyright © 2024 Inveda.net