Nils Allimann
Menü
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen

Die Invaliditätsleistung wird entsprechend dem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad geleistet. Haben schwerwiegende Krankheiten oder Gebrechen bei durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt und ist dieser Anteil geringer als der vertraglich vereinbarte Prozentsatz, erfolgt keine Minderung des Invaliditätsgrades bzw. der Leistung.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
VMS
Hauptstraße 26
99439 Berlstedt
mehr...