Nils Allimann
Menü
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Selbstbehalt

Unter Selbstbehalt versteht man, wenn ein Versicherungsnehmer im Schadensfall eine vereinbarte Selbstbeteiligung selbst zahlen muss.
Wenn die Schadenssumme höher ist, wird der Betrag, der darüber hinausgeht von der Versicherung übernommen.


siehe: versteckter Selbstbehalt
Selbstbeteiligung

Ernteversicherung
Fotovoltaikanlagenversicherung
Garantieverlängerung
Satz mit dem nach Gebührenordnung der Ärzte erstattet wird
Selbstbehalttarif
Selbstbeteiligung
Wahltarife
zusätzlicher Selbstbehalt

© Versicherungsbote.de

Kontakt
VMS
Hauptstraße 26
99439 Berlstedt
mehr...