Nils Allimann
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Krankenhausbesuche von Angehörigen

Dauert die Behandlung im Krankenhaus länger als ursprünglich vorgesehen, werden die Reisekosten für einen Angehörigen zu der versicherten Person übernommen.
In der Regel werden keine Aufenthaltskosten wie Übernachtung und Verpflegung erstattet.

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VMS
Hauptstraße 26
99439 Berlstedt
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