Nils Allimann
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Einschluss von Impfschäden

Versicherungsschutz besteht bei gesundheitlichen Schäden durch Impfungen. Im allgemeinen verlaufen Impfungen ohne Komplikationen.
Unerwünschte Nebenreaktionen, wie z.B. allergische Schocks, treten jedoch regelmäßig bei frisch geimpften Personen auf. Bundesweit einheitliche Statistiken zu Impfschäden sind gegenwärtig nicht verfügbar.

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