Nils Allimann
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Eine neue Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll den Wechsel des Strom- und Gasanbieters erleichtern. Ab dem 01. April 2012 muss der Wechsel des Grundversorgers zu einem neuen Anbieter innerhalb von drei Wochen vollzogen sein – Hat der neue Anbieter seinen Kunden beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet, darf es nur noch drei Wochen dauern, bis der Wechsel tatsächlich abgeschlossen ist. Außerdem darf der Kunde zukünftig auch innerhalb eines Monates den Anbieter wechseln und nicht mehr wie bisher nur zum Ersten des Monats.

Die Novelle beinhaltet darüber hinaus, dass die Strom-und Gasanbieter zukünftig in der Pflicht sind, ihre Kunden besser zu informieren. Ab dem 01. Februar 2012 muss auf jeder Energierechnung stehen, zu welchen Terminen und Fristen der Vertrag gekündigt werden kann. Auch muss der ausgewiesene Abrechnungszeitraum in der Regel ein Jahr betragen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Energiekosten zu gewährleisten. Die Rechnung muss zudem den Hinweis auf eine „Schlichtungsstelle Energie“ beinhalten, an die sich Verbraucher kostenlos wenden können. Für jedes eingeleitete Schlichtungsverfahren wird für den Energieversorger eine Fallpauschale von 350 Euro fällig, die Kunden zahlen dafür nichts.

Zusätzlich haben die Verbraucher ein Anrecht zu erfahren, wie sich der Strommix des Anbieters zusammensetzt – etwa, ob es sich um Atomstrom handelt oder regenerative Energien zur Stromerzeugung verwendet werden.

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