Nils Allimann
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Zum 01.April 2012 führt die Europäische Union eine neue Form der Bürgerbeteiligung ein, die sogenannte „Europäische Bürgerinitiative“ (ECI). Eine solche Bürgerinitiative gilt in der Regel als Aufforderung an die Europäische Kommission, ein konkretes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dafür müssen mindestens eine Millionen EU-Bürger aus 7 oder mehr Mitgliedsstaaten ihre Unterschrift abgeben. Bisher waren Bürgerinitiativen nur auf nationaler Ebene möglich.

Allerdings ist die Europäische Bürgerinitiative an strenge Vorgaben gebunden. So bleibt den Initiatoren ab dem Zeitpunkt der Registrierung nur ein Jahr Zeit, um alle benötigten Unterstützungsbekundungen einzusammeln – Dies kann online oder in Papierform geschehen. Auch kann jeder Mitgliedsstaat selbst bestimmen, welche Daten der Unterzeichner für eine gültige Unterschrift hinterlegen muss. In Deutschland sind Name, Wohnort und Geburtstag ausreichend, 17 andere Staaten fordern jedoch zusätzlich die Ausweisnummer. Zudem sind die Initiatoren verpflichtet, einen Bürgerausschuss zu gründen, dem mindestens sieben EU-Bürger aus sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten angehören.

Die Bürgerinitiativen sind für alle Zuständigkeitsbereiche der EU-Kommission möglich, beispielsweise für Umweltthemen, Verkehr und Gesundheit. Doch sind alle Hürden genommen, so können die Bürgerinitiativen keineswegs direkten Einfluss auf die europäische Gesetzgebung nehmen. Die Europäische Bürgerinitiative ist kein bindender Volksentscheid. Sie verpflichtet die Kommission nur, über das gewünschte Thema zu beraten und Stellung zu beziehen.

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